Hinweise zur Lieferung in die Schweiz

Aus zolltechnischen Gründen kann kein 333/-Gold, 375/ Gold und 600/-Platin in die Schweiz geliefert werden.

Von jedem Lieferanten der Ware in die Schweiz einführen möchte, wird vom Schweizer Zentralamt für Edelmetallkontrolle eine Verantwortlichkeitsmarke verlangt. Da nicht jeder Lieferant ein solches Zertifikat hat, bitten wir Sie, vor einer Bestellung bei uns anzufragen, ob Ihr gewünschtes Schmuckstück in die Schweiz eingeführt werden darf. 

Alternativ können Sie uns auch eine deutsche Lieferanschrift angeben, um diesem Hindernis aus dem Wege zu gehen.

Die angegebenen Lieferzeiten gelten nur bei einer Lieferung innerhalb Deutschland. Bei Lieferungen in die Schweiz berücksichtigen Sie bitte eine zusätzliche Bearbeitungszeit von ca. 10 Arbeitstagen und die zusätzlich anfallenden Gebühren des Schweizer Zollamtes. Die zusätzlich anfallenden Gebühren trägt der Kunde und werden von uns nicht erstattet.

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